Neues von der Gesetzgebung
Erbschaft- / Schenkungsteuer
Aktuell wird das Jahressteuergesetz 2022 beraten und in den nächsten Wochen beschlossen werden. Neben zahlreichen Änderungen im einkommen- und Umsatzsteuergesetz wird auch die Bewertung von Immobilien geändert, die für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblich sind.
Hintergrund ist, dass hierbei marktgerechte Werte anzusetzen sind und als Grundlage für die Bewertung die sog. Immobilienwertermittlungsverordnung im Sommer 2021 geändert worden ist. Diese Änderung wird nun im Jahressteuergesetz nachvollzogen.
Die Zeit drängt: Sollten Eigentümer vorhaben, ihre Immobilien im Schenkungswege zu übertragen, sollten diese prüfen, ob die Übertragung noch dieses Jahr vorgenommen werden kann. Im Kalenderjahr 2022 bleibt es noch bei den niedrigen Werten.
Wichtig: Die Grundsteuer bleibt von den Änderungen unberührt.
Planung: Herr Linder fordert höhere Freibeträge.
Es bleibt weiterhin spanend!