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IBAN-Abgleich bei Überweisungen ab Oktober 2025
Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken und Sparkassen verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der eingegebenen IBAN abzugleichen.

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Angaben auf Ihren Ausgangsrechnungen enthalten sind, sowie bei den Eingangsrechnungen in Ihrer Software richtig hinterlegt sind.

Leider können wir zurzeit aus kanzleiinternen Gründen keine Neumandate aufnehmen, wir bitte um Ihr Verständnis.

Iris Hübbertz und Team
Verstärkung gesucht - Verstärkung gefunden.
4 Tage Woche Wir sind ein eingespieltes Team und sind wieder vollständig. Ein aktuelles B ...
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